Im Frühjahr verabschiedete die österreichische Bischofskonferenz die Neufassung ihrer Richtlinien für ethische Geldanlagen. Die katholische Kirche misst Investments eine große Bedeutung bei. „Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium“, heißt es auf der Seite der katholischen Kirche in Österreich.
Schädliche Jagd nach neuem Gold
Der Umgang mit Gold und Trinkwasser zählt zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der ersten Fassung aus dem Jahr 2018. Investitionen in Unternehmen, die Gold gewinnen, sind nun ebenso ausgeschlossen wie Investitionen in physisches Gold. „Die Gewinnung neuen Goldes ist (...) mit enormen Schäden für die Umwelt sowie ausbeuterischen und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen verbunden. Daher sind Investitionen in Unternehmen und Projekte, die Goldabbau betreiben (z.B. Aktien oder Anleihen von Goldminen-Unternehmen), physisches Gold und Finanzinstrumente, die zu einer weiteren Nachfrage nach physischem Gold beitragen (z.B. mit physischem Gold gedeckte Schuldverschreibungen), abzulehnen“, heißt es dazu in den Richtlinien.
Die FinAnKo verpflichtet kirchliche Institutionen nicht nur zur Einhaltung von Ausschlusskriterien, auch Positiv- und Negativkriterien sind zu berücksichtigen. Zudem macht sie erste Vorgaben für Stimmrechtsausübungen und Engagement-Aktivitäten. Dementsprechend müssen Finanzdienstleister, die für Pfarreien oder andere Einrichtungen innerhalb der österreichischen Kirche im Bereich der Geldanlage tätig sind, diese Vorgaben ebenfalls erfüllen.
Für einzelne Kriterien fehlen verlässliche Daten
„Allerdings ist uns bewusst, dass eine 100%ige Umsetzung oft nicht möglich ist“, erklärt der Wirtschaftsethiker Dr. Klaus Gabriel. Er ist Vorsitzender des Ethikausschusses der Steyler Ethik Bank und zugleich Mitglied der Kommission, die die FinAnKo erarbeitet hat. „Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Erstens kann von kleineren kirchlichen Einrichtungen nicht gleich viel verlangt werden wie von großen Diözesen, und zweitens sind einzelne Vorgaben auch technisch zurzeit nur schwer oder nicht vollumfänglich umsetzbar.“ Das betrifft etwa das Ausschlusskriterium zur Privatisierung von Trinkwasser: Ein wichtiges Thema, mit dem schädliche Monopole zulasten der lokalen Bevölkerung bekämpft werden sollen, dessen Umsetzung aufgrund der mangelhaften Datengrundlage aber schwierig ist.
Begründete Abweichungen sind möglich
Dementsprechend gilt, dass derjenige konform mit den Richtlinien ist, der die einzelnen Kriterien erfüllt oder aber transparent und nachvollziehbar begründet, wo und warum Abweichungen bestehen. Die Steyler Ethik Bank hat ihre Hausaufgaben gemacht, und ihre Finanzprodukte aus dem Blickwinkel der FinAnKo auf den Prüfstand gestellt. Dabei zeigt sich, dass die strengen Steyler Nachhaltigkeitsrichtlinien in einem sehr hohen Maß die Anforderungen direkt erfüllen. Wo sie dies im Ausnahmefall nicht tun, geschieht dies aus nachvollziehbaren Gründen, die auch offengelegt werden.
Sie haben Interesse daran, wie wir die Konformität mit der FinAnKo garantieren? Unsere Ansprechpartner für den österreichischen Markt geben Ihnen gerne detailliert Auskunft.
Kontakt:
bei Fragen zu den Steyler Fair Invest-Fonds: Oliver Müller +49 (0) 2241 / 120 51 72 |
bei Fragen zum Angebot der Steyler Ethik Bank für Institutionen: Michael Fluck +49 (0) 2241 / 120 51 50 |
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