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    • Impact-Fonds: Grüner wird's nicht

    Impact-Fonds: Grüner wird's nicht

    Im Mai-Newsletter beschrieb Christoph Schmitt die lange Vorgeschichte von Taxonomie- und Offenlegungsverordnung. Der zweite und letzte Teil seines Artikels befasst sich mit den EU-Vorgaben für dunkelgrüne Fonds. Gemeint sind also Produkte, die eine messbare Nachhaltigkeitswirkung für sich beanspruchen.

    EU-Offenlegung: Gesucht sind Fonds mit sozialer und ökologischer Wirkung

    Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (in voller Länge: „Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341“) befasst sich mit Finanzprodukten, die eine Nachhaltigkeitswirkung für sich beanspruchen. Mit ihnen investieren Anleger demnach direkt in Lösungen für ökologische und soziale Herausforderungen.

    Artikel 9-Fonds streben also neben einer finanziellen Rendite auch nachhaltige Ziele an. Dies geschieht durch die Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die aktiv zur Erreichung eines Umweltziels oder eines sozialen Ziels beitragen. Eine solche Wirkung (englisch: Impact) kann zum Beispiel die Reduzierung von CO2-Emissionen sein. Andere Beispiele sind Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft sind Kriterien. Wichtig ist, dass die Investition messbare Ergebnisse hervorbringt.

    Dies gilt analog für soziale Ziele wie die Bekämpfung von Ungleichheit, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie Investitionen, die wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen zugutekommen. Gute Beispiele für Artikel 9-Fonds sind die Partnerfonds der Ökorenta GmbH, die von Steyler Fair Invest begleitet werden. Einen von ihnen, den Ökobasis SDG – Investments for Future, stellen wir Ihnen in diesem Newsletter vor.

    Welche Trends entstehen daraus?

    Mit ihren neuen Verordnungen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten hat die EU einiges in Bewegung gesetzt. Es lohnt sich also für Anbieter, neue Wege zu beschreiten. Gerade die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bieten ein sehr großes Potenzial für nachhaltige Anlagen. Bislang stand bei vielen Produkten die Klima-Komponente im Vordergrund. Nun rücken aber auch verstärkt die sozialen Aspekte, die durch die einen Großteil der nachhaltigen Entwicklungsziele der UN angesprochen werden, in den Blickpunkt.

    Nicht nur bei Investmentprodukten ist vieles im Fluss. Auch in der Realwirtschaft ist die Einflussnahme durch staatliche Institutionen spürbar: Die in der Corona-Krise beschlossenen nationalen Hilfspakete sehen teilweise vor, dass ein Drittel für den nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft eingesetzt wird. Die französischen und deutschen Krisenpakete sind gute Beispiel hierfür. Frankreich will 31 Milliarden Euro in die grüne Erneuerung investieren und setzt hier vor allem auf die Bereiche Transport (u.a. Zugverkehr und Fahrradinfrastruktur), Gebäudesanierung, Energieversorgung und Ernährung.

    Deutschland hat im Sommer 2020 ein Konjunkturpaket in Höhe von 130 Mrd. Euro aufgelegt; davon hat der Teil „Zukunftsinvestitionen“ einen Umfang von 50 Mrd. Euro. Er beinhaltet neben Nachhaltigkeit die Bereiche Digitalisierung, Forschung, Bildung und Gesundheit. Auf europäischer Ebene wurde im Zuge der Corona-Krise der EU-Wiederaufbaufonds (750 Mrd. Euro) in Leben gerufen. 30 Prozent dieser Summe sind für den ökologischen Wandel reserviert. Nicht zuletzt diese Gelder werden den Markt für nachhaltige Anleihen befeuern. Denn ein Anteil von mehr als 200 Mrd. Euro europäischen Corona-Hilfspaketes soll über grüne Anleihen finanziert werden.

    Welche Wirkung soll damit erzielt werden?

    Die Taxonomie- und die Offenlegungsverordnung der EU zielen darauf ab, Investoren bzw. Kunden bei ihren Entscheidungen durch verbesserte Transparenz zu unterstützen. Dadurch wird der Produktvergleich erleichtert und es soll ein „Greenwashing“ von Anbietern verhindert werden. Generell wird dadurch der Trend auf der Investorenseite bestärkt, ESG-Kriterien in die Kaufentscheidungen einzubeziehen. Auf Anbieterseite wird dadurch der Druck erhöht, ESG-Kriterien stärker und gewissenhafter zu berücksichtigen. Dies wiederum dürfte die Unternehmen, in welche investiert wird, dazu bringen, nachhaltiger zu wirtschaften. Die Weichen sind gestellt, schon bald könnte der Zug Fahrt aufnehmen.

    Christoph Schmitt


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